An mehr als der Hälfte der österreichischen Universitäten sind bisher die Entscheidungen darüber gefallen, ob ab Wintersemester 2012 Studiengebühren eingehoben werden. Bisher haben sich mit der Universität Wien, der Wirtschaftsuniversität (WU) und der Technischen Universität (TU) Graz erst drei Hochschulen für die Wiedereinführung von Gebühren in der Höhe von 363,36 Euro pro Semester entschieden.

Dabei handelt es sich aber nur in der zuletzt in Teilen vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen "Light"-Variante, die mit "Langzeitstudenten" und Studenten aus Nicht-EU-Ländern lediglich rund 15 Prozent der Inskribierten betrifft.

Definitiv keine Gebühren geben wird es an der TU Wien, der Uni Klagenfurt, der Montanuni Leoben, den Musik-Unis Wien und Graz, der Kunstuni Linz, der Akademie der Bildenden Künste, der Universität für angewandte Kunst und der Medizin-Uni Innsbruck. An der TU Wien und der Uni Klagenfurt lehnten die Senate jeweils einen Gebühren-Antrag der Rektorate ab.

Begründet wurde dies meist mit der fehlenden Rechtssicherheit. Derzeit ist nämlich nicht klar, ob Unis im Rahmen ihrer Autonomie überhaupt Gebühren einführen dürfen. Dies wird voraussichtlich erst der VfGH entscheiden, dessen Anrufung bereits von mehreren Seiten angekündigt wurde. Bis dorthin kann das durch Gebühren eingenommene Geld nicht nach Wunsch investiert werden, sondern muss für Rückzahlungen bereitgehalten werden.

An der Uni Linz und der Universität für Bodenkultur ist noch nicht entschieden, ob das Rektorat einen Antrag auf Gebühreneinführung stellen wird, an allen anderen stehen in den kommenden Wochen die Senatsentscheidungen dazu an. Auch hier wird es aber höchstens zu der "Light"-Variante kommen.