Die große Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat den Ausschuss passiert, alle fünf Parlamentsparteien stimmten zu. Damit ist nach jahrelangen Verhandlungen der Weg für den Beschluss im Nationalrat Mitte Mai geebnet. Regierungspolitiker freuten sich über einen "großen Wurf", auch die Opposition ist weitgehend zufrieden.

Die Reform soll raschere Verfahren und schlankere Strukturen bringen. Mehr als 120 weisungsfrei gestellte Berufungssenate und Sonderbehörden werden mit 1. Jänner 2014 aufgelöst und in insgesamt elf Verwaltungsgerichten aufgehen. In jedem Bundesland wird ein Verwaltungsgericht erster Instanz eingerichtet, im Bund ein Bundesverwaltungsgericht und ein Bundesfinanzgericht. Sie werden die Unabhängigen Verwaltungssenate der Länder, den Unabhängigen Finanzsenat, das Bundesvergabeamt, den umstrittenen Asylgerichtshof sowie zahlreiche sonstige Sonderbehörden des Bundes ersetzen.

Der Instanzenzug ist künftig grundsätzlich zweistufig: Jemand, der gegen einen Bescheid einer Behörde - etwa einen Bau- oder Steuerbescheid - berufen will, muss sich (abgesehen von Gemeinde-Angelegenheiten) nicht mehr an die nächst höhere Verwaltungsinstanz wenden, sondern kann gleich vor ein unabhängiges Verwaltungsgericht ziehen. Oberste Instanz in allen Verwaltungsverfahren bleibt der Verwaltungsgerichtshof - der mit der Reform auch wieder für Asylsachen zuständig wird. Anrufbar wird der VwGH aber nur unter bestimmten Voraussetzungen sein - etwa wenn uneinheitliche Rechtsprechung vorliegt oder der Rechtsfrage eine grundsätzliche Bedeutung zukommt.

Die weitreichenden Strukturänderungen sollen - nach Anfangsinvestitionen - weitgehend kostenneutral ausfallen. "Der positive volkswirtschaftliche Effekt ist mittelfristig zweifellos beträchtlich", betonte SPÖ-Staatssekretär Josef Ostermayer.

Er freute sich über einen "epochalen Schritt" und die größte Reform des Rechtsschutzes seit Bestehen der Verfassung. SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann sprach von einem "historischen Wurf", sein ÖVP-Pendant Wolfgang Gerstl von der "größten Strukturreform seit Einführung der Bundesverfassung" und der größten Reform in der Verwaltung seit 1920.