Josef Mantler, Spitzenbeamter des Finanzministeriums, dass eine entscheidende Sitzung der Vergabekommission zum Buwog-Verkauf vom damaligen Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP) selbst abgesagt wurde. Ein Rechnungshof-Beamter meinte wiederum, die Übertragung der Abwicklung des Buwog-Verkaufs an die Investmentbank Lehman Brothers sei unnötig gewesen.

"Eine glatte Manipulation"

In der abgesagten Sitzung hätte der Zuschlag für den Verkauf erfolgen sollen, stattdessen gab es daraufhin ein zweites Bieterverfahren. Eine Weisung habe es aber nicht gegeben, weil sich Grasser hier an die Vorgabe der Kommission gehalten habe, betonte Mantler. Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Peter Pilz, sprach hingegen von einer "glatten Manipulation" durch Grasser.

Das alleinige Zuschlagskriterium im April 2004 sei laut Kommission der Bestpreis gewesen, bestätigte Mantler. Am 4. Juni sei der frühere Kabinettschef Heinrich Traumüller in die Notariatskanzlei zur Anbotsöffnung gegangen, so Pilz. Beim ersten Anbot sei die CA Immo um ca. 80 Mio. besser gelegen, bestätigte Mantler. Traumüller habe sofort Grasser über die Anbote informiert, bemerkte Pilz. Der Mandatar zitierte in weiterer Folge aus einem Aktenvermerk, wonach es in Abstimmung mit dem Minister eine weitere Runde geben soll, die für 8. Juni geplante Kommissionssitzung entfalle. Grasser hat eine Beeinflussung des Bieterverfahrens stets bestritten.

Der pensionierte RH-Beamte Gottfried Efler sorgte wiederum für Erstaunen, als er erzählte, dass alle Prüfungs-relevanten Unterlagen bei Lehman in London gewesen sein müssten, "wo das alles nicht zugänglich ist". Mantler habe gesagt, man habe die Sache ausdrücklich an eine Beratungsfirma übergeben, damit man mit dem Verkauf nicht befasst sei und auch nicht verantwortlich, behauptete Efler. Die Beauftragung eines fremden Büros sei aber nicht zweckmäßig gewesen, das Finanzministerium hätte qualifiziertes Personal gehabt, glaubt Efler. Efler hob auch hervor, dass die Vergabe an Lehman sehr wohl vom RH geprüft worden sei, nämlich von ihm selbst. Warum dieser Teil im offiziellen Bericht nicht enthalten ist, wisse er nicht, aber "ich habe sehr vieles für's Altpapier geschrieben".

Thema war auch das Vorkaufsrecht des Landes Kärnten für die Villacher Wohnungsgesellschaft ESG. Warum im RH-Bericht geschlossen werde, dass Kärnten wusste, wer Bestbieter war und letztlich entschied, wer den Zuschlag bekam, erläuterte Efler so: Hätte das Land von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht und zu dem angebotenen Preis die ESG gekauft, wäre die (letztlich siegreiche) Immofinanz für die restlichen Gesellschaften Zweitbieter gewesen und die CA hätte den Zuschlag bekommen. Wenn in der Regierungsvorlage stehe, dass man mit dem Bestbieter Kontakt aufgenommen habe, ergebe sich ja zwangsläufig, dass man wissen müsse, wer das ist. Dass das Vorkaufsrecht eigentlich ungültig zugestanden worden sein soll, weil ein entsprechender Notariatsakt nie unterschrieben wurde, wie BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner darlegte, überraschte den RH-Prüfer.

"Mitführender Referent"

Von nichts etwas wissen wollte indes der ehemalige Kärntner Landeshauptmannstellvertreter und Ex-Finanzlandesrat Karl Pfeifenberger (FPÖ): Er stellte sich in der Causa Buwog auf Kärntner Seite als "mitführender Referent" dar, obwohl er einräumte, dass für das Vorkaufsrecht er als Finanzlandesrat zuständig war. In der Realität habe aber der mittlerweile verstorbene Landeshauptmann Jörg Haider das Verfahren als amtsführender Referent geführt. Zu Anträgen, die die Unterschrift von Pfeifenberger tragen, konnte dieser ebenfalls nichts sagen, da die Hintergründe nur Haider gekannt habe.

Aufhorchen ließ Pfeifenberger auch damit, dass er als Finanzreferent zur Causa Buwog "nie mit dem Finanzministerium verhandelt hat". Die Abgeordneten orteten Widersprüche zu ihnen vorliegenden Unterlagen, woraufhin Pfeifenberger seine Aussagen korrigierte. Er habe nie "unter vier Augen" mit Vertretern des Finanzministeriums verhandelt. Der seinerzeit mit der Vertragserstellung beauftragte Rechtsanwalt Alric Ofenheimer der Anwaltskanzlei Freshfields entschlug sich heute im U-Ausschuss sämtlicher Aussagen, da er von seinem damaligen Arbeitgeber Freshfields nicht von der anwaltschaftlichen Verschwiegenheitspflicht entbunden wurde.