Das neue Korruptions-Strafrecht werde besser als das Gesetz aus dem Jahr 2008, ist Justizministerin Karl überzeugt. Denn der neue Vorschlag des Justizministeriums lasse den nötigen Spielraum für die Repräsentationsaufgaben der Politiker. Das noch einmal nachgeschärfte "Anfütterungs"-Verbot sei "viel viel klarer" als die alte Regelung, sagte Karl im APA-Interview.

So rechnet Karl nicht mit Protesten von Kultur- oder Sportinstitutionen, die 2008 dazu geführt hatten, dass das gerade erst eingeführte strenge Anfütterungsverbot wieder aufgeweicht - und damit wirkungslos - wurde. "Damit solche Diskussionen nicht mehr entstehen können" sei im neuen Entwurf "bewusst klar gestellt" worden, dass etwa der Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen nicht als "Anfüttern" zu bestrafen ist.

Das Justizministerium erarbeitete für das Parlament eine Diskussionsgrundlage, die zuletzt noch einmal überarbeitet wurde. Anregungen der Experten und der Opposition wurden eingearbeitet. Auf die Unterscheidung zwischen "pflichtgemäßen" und "pflichtwidrigen" Amtsgeschäften wurde verzichtet - und auch darauf, an "möglichen Amtsgeschäften" anzuknüpfen. Strafbar soll demnach Geschenkannahme "mit dem Vorsatz, sich dadurch in seiner Amtsführung beeinflussen zu lassen" sein.

Im Gesetz soll ausdrücklich geregelt werden, was "keine nicht gebührenden Vorteile" sind. Nämlich: Vorteile "die im Rahmen von Veranstaltungen gewährt werden, an deren Teilnahme ein amtliches Interesse besteht", "Vorteile, die der Geber gemeinnützigen Zwecken" zuwendet und "orts- oder landesüblicher Aufmerksamkeiten geringen Werts". Erlaubt sind aber "lediglich geringfügige Vorteile", was laut den Erläuterungen eine Grenze von etwa 100 Euro bedeutet.

Dieser Vorschlag wurde wieder den Justizsprechern von SPÖ und ÖVP im Parlament übermittelt und er geht auch in die Regierungsklausur. Dort soll er am Freitag als Teil des "Transparenzpakets" präsentiert werden.