Die Beschwerden über den Asylgerichtshof, vor allem wegen langer Verfahrensdauer, haben sich mehr als verdreifacht. Der Asylgerichtshof widersprach den Angaben.

Insgesamt haben sich im Vorjahr 16.239 Menschen an die Volksanwaltschaft gewandt, das sind um 974 Beschwerden mehr als 2010. Um nicht weniger als 67 Prozent auf 1.306 Fälle ist dabei die Zahl der Beschwerden im Bereich der Inneren Sicherheit gestiegen. Dafür verantwortlich ist in erster Linie der Bereich des Fremden- uns Asylrechts, so die Volksanwälte.

Die Beschwerden über den Asylgerichtshof haben sich dabei von 222 im Jahr 2010 auf 717 mehr als verdreifacht. Stoisits kritisierte, dass Menschen, die sich an den Asylgerichtshof wenden, monate-, manchmal auch jahrelang keine Antwort bekommen. Der Rechtsschutz ist für die Volksanwältin damit "wirklich in Frage gestellt".

Über Verzögerungen klagte auch die für den Justizbereich zuständige Volksanwältin Brinek vor allem in Obsorge-, Unterhalts- und Besuchsrechtsverfahren. Für sie stellt sich dabei vor allem die Frage "wo bleiben die Kinder?". Aber auch bei Verfahren im Finanzbereich dauern für Brinek die Verfahren oft zu lange.

Der Bereich Soziales ist mit 1.320 Prüfverfahren (28,3 Prozent) der größte und hier liegt nach Angaben des zuständigen Volksanwaltes Kostelka ein Schwerpunkt beim Pflegegeld. Vor allem bei den Begutachtungen für die Einstufungen kritisiert Kostelka, dass es immer noch "inakzeptable Gutachter" gebe.

Der Präsident des Asylgerichtshofes, Harald Perl, wies am Montag die Kritik der Volksanwaltschaft bezüglich einer zu langen Dauer der Verfahren zurück. Er sprach von einer "positiven Entwicklung" seit der Einrichtung des Asylgerichtshofes, die "zu einer in dieser Form noch nie dagewesenen nachhaltigen Beschleunigung der Beschwerdeverfahren und damit zur Verbesserung des Rechtsschutzes" geführt habe.