Der parlamentarische Korruptions-Untersuchungsausschuss hat heute Dienstag mit den Zeugenbefragungen rund um die Buwog-Affäre begonnen. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser ist für 16 Uhr geladen, vorher werden zwei Rechnungshofbeamte sowie der Grasser belastende Ex-Kabinettsmitarbeiter Michael Ramprecht befragt. Ein abgehörtes Telefonat zwischen Grasser und Ex-Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) wird im U-Ausschuss nicht thematisiert, so ein mehrheitlicher Beschluss der Abgeordneten zu Beginn der Sitzung. Lediglich BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner stimmte nicht dafür.

Das von der Justiz mittlerweile vernichtete Protokoll sei dem U-Ausschuss offensichtlich "aufgrund eines Fehlers der Justiz" zugekommen, so der Grüne Abgeordnete Peter Pilz. Bei sachlicher Durchsicht gebe es offensichtlich keinen Hinweis auf eine Verwicklung von Schüssel in die Buwog-Affäre, bemerkte Pilz, der den Antrag auf Nichtzulassung des Abhörprotokolls als Beweismittel im U-Ausschuss stellte. FP-Fraktionsführer Walter Rosenkranz pflichtete dem Grünen bei, der U-Ausschuss müsse die Rechte der Auskunftspersonen sowie Dritter wahren, auch wenn es ein großes Interesse der Medien gäbe. Auch VP-Fraktionsführer Werner Amon schloss sich dem Vorgehen an und verwies auf die Löschung der Aufzeichnungen durch die Justiz. Das Protokoll gebe nur "Auskunft über die Beziehungswelt der beiden Telefonierer", sei aber inhaltlich nicht relevant, meinte auch SP-Fraktionsführer Hannes Jarolim.

Lediglich BZÖ-Abgeordneter Stefan Petzner zeigte sich mit der Vorgangsweise nicht ganz einverstanden. Zwar seien von Schüssel im Überwachungsprotokoll keine für den Sachverhalt relevanten Informationen enthalten, aber Grasser äußere sich in einer Passage zum Buwog-Vergabeverfahren, der Auswahl der begleitenden Investmentbank und der Kommission. "Ich hätte Grasser schon zu dieser Passage befragt", meinte Petzner. Das Aktenmaterial liege dem U-Ausschuss vor, es sollte daher auch verwendet werden.

"Keine Relevanz"

Verfahrensanwalt Klaus Hoffmann riet den Abgeordneten "dringend", von einer Veröffentlichung des Protokolls Abstand zu nehmen. Wer dies tue, kommen in Konflikt mit dem Paragrafen 301 des Strafgesetzbuches ("Verbotene Veröffentlichung").

Am Wochenende war bekannt geworden, dass im Zuge der Buwog-Ermittlungen ein Telefonat zwischen Ex-Kanzler Wolfgang Schüssel (ÖVP) und Grasser am 4. September 2010 von den Ermittlern abgehört und aufgezeichnet worden war. Dem U-Ausschuss liegt das Protokoll des Gesprächs vor. Schüssel hatte versucht, das Abhörprotokoll löschen zu lassen, und war dann wenig später von seinem Nationalratsmandat zurückgetreten. Schüssels Anwalt Werner Suppan betont, dass das Gespräch "keine Relevanz" für die Ermittlungen im Fall Grasser gehabt habe. Das Protokoll wurde mittlerweile auf Schüssels Antrag von den Behörden gelöscht.