Bei den Verhandlungen zum Steuerabkommen zwischen Österreich und Schweiz hat es eine "grundsätzliche Einigung" gegeben. Das sagte Finanzministerin Maria Fekter (ÖVP) am Donnerstag am Rande eines offiziellen Besuchs in Portugal vor österreichischen Journalisten. Sie habe nun vor, das Abkommen gemeinsam mit ihrer Amtskollegin Eveline Widmer-Schlumpf morgen Freitagnachmittag in Bern zu unterzeichnen. Fekter wird direkt von Lissabon nach Bern fliegen.

Der Grundsatzeinigung zufolge liegt für die pauschale Abgeltungssteuer der Steuersatz in einer Bandbreite von 15 bis 38 Prozent. Dies sei zwar "etwas geringer als bei Deutschland", wie die Ministerin sagte. Sie führte dies aber darauf zurück, dass in Deutschland Steuerflucht auch Gewerbe-, Erbschafts- und Vermögenssteuern umfasse, während es in Österreich nur um die Kapitalertragsteuer und unter Umständen um die Einkommenssteuer gehe.

Anfang 2013 in Kraft

Nach der Einigung über das Abkommen zur Besteuerung von Konten von Österreichern in der Schweiz startet laut Finanzministerin Fekter der Ratifizierungsprozess in der Schweiz und Österreich. Es ist angepeilt, dass das mit 1. Jänner 2013 in Kraft tretende Steuerabkommen im Jahr 2013 seine volle Wirkung entfaltet.

Es wird erwartet, dass der Großteil der Gelder Mitte 2013 eintrifft. In Einzelfällen könnten sich aus Auszahlungen daraus bis 2014 ziehen.

Österreich hat fürs Budget rund eine Milliarde an Einnahmen aus dieser "Schwarzgeldsteuer" angesetzt. Wieviel Geld tatsächlich ab 2013 hereinkommt, wisse man noch nicht, weil man nicht absehen könne, wie sich die Steuerflüchtigen verhalten würden - also ob sie Geld abziehen oder Selbstanzeigen wählten oder eben die Abgeltungszahlung auf die Schwarzgeldguthaben. Im letzteren Fall sei jedenfalls "die Anonymität gewährt".

Österreich und die Schweiz haben sich darauf geeinigt, bisher unversteuerte Gelder von Österreichern auf Schweizer Bankkonten einmalig und pauschal mit 15 bis 38 Prozent zu besteuern.

Neben der einmaligen Abschlagssteuer für in der Vergangenheit nicht versteuerter Guthaben fällt in der Folge eine Steuer auf die Zinserträge (25 Prozent) an, die nach bisherigen Rechnungen jährlich 50 Mio. Euro bringen sollte. An den 25 Prozent, die der KESt auch in Österreich entsprechen, wurde zuletzt auch nicht mehr gerüttelt.