Obwohl der Einsatz der "elektronischen Fußfessel" hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben ist, zeigt sich der Strafvollzug mit der Entwicklung zufrieden. Derzeit verbüßen 194 Personen ihre Haft dank der Fußfessel außerhalb der Gefängnisse. Eine Flucht gab es mit der Fessel noch nie. Seit der Einführung im September 2010 gab es insgesamt rund 1.500 Anträge, wobei 717 genehmigt wurden.

Zahlen gehen stetig nach oben

Die Zahlen gingen zwar nicht explosionsartig, aber stetig nach oben, erklärte Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion, im Gespräch mit der Austria Presse Agentur. Er meint, dass die ursprünglich anvisierte Zahl von 300-500 "Fußfessel"-Trägern durchaus erreichbar sei. Schon diese Woche dürfte man die 200er-Marke durchbrechen. Als Problemfeld gilt freilich unverändert die Untersuchungshaft. Keinem einzigen U-Häftling wurde bisher eine "Fußfessel" genehmigt.

Bislang noch keine Flucht

Prechtl führt hier an, dass man besonders genau prüfe, wer für die "Fußfessel" in Frage komme. Das persönliche Umfeld müsse passen, ein Job vorhanden sein und die Wohnung müsse für die technische Einrichtung geeignet sein. An sich ist die Zahl der "Fußfesseln" unbeschränkt. Technisch gebe es hier kein Limit, erklärte der Leiter des Vollzugs.

Die Zahl der vorzeitigen Beendigungen hält sich indes in Grenzen. 28 Personen wurde die "elektronische Fußfessel" wieder abgenommen. In den meisten Fällen wurde von den Betroffenen der Arbeitsplatz verloren, womit eine zentrale Voraussetzung verloren ging. Eine Person legte die "Fußfessel" sogar freiwillig zurück. Nur bei drei bis vier Trägern kam es zu "massiven Vorfällen". Geflüchtet ist mit der elektronischen Fußfessel noch niemand, betont Prechtl.