Der Einsatz der "elektronischen Fußfessel" bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. 300 bis 500 Fälle wurden bei der Einführung im September 2010 erwartet. Ende 2011 befanden sich jedoch nur 156 Verurteilte im elektronisch überwachten Hausarrest - darunter kein einziger U-Häftling. Insgesamt zeigen die Haftentlastungsmaßnahmen der letzten Jahre wenig Wirkung.

In den Gesetzes-Erläuterungen hielt die damalige Justizministerin Bandion-Ortner 2008 "durchgehend 300 Personen pro Jahr" und damit eine "saldierte Ersparnis" von 1,119.820 Euro für "vertretbar". Angesichts der hohen U-Häftlingszahlen hatte sie sich auch für den Einsatz der elektronischen Fußfessel bei U-Häftlingen stark gemacht.

Am stärksten zum Einsatz kommt die elektronische Fußfessel noch in der "Frontdoor"-Variante: 118 der gesamt 156 Hausarreste wurden sofort bei der Verurteilung angetreten. Aus bestehender Haft in den Hausarrest (Backdoor-Variante) kamen nur 38 Fälle. Dies dürfte daran liegen, dass die Voraussetzungen für die Fußfessel denen für Freigänger ähnlich sind - und in den Gefängnissen auch Strukturen für Freigänger wie zum Beispiel eigene Abteilungen bestehen, meint der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser zu diesem Ergebnis seiner parlamentarischen Anfrage.

Er hält die elektronische Fußfessel für ein "sehr gutes Instrument". Und fordert das Justizministerium daher auf, "nachzubessern", damit es stärker zum Einsatz kommt. Denn die gesetzten Ziele der Einsparungen und der Entlastung der Haftanstalten würden derzeit noch verfehlt.

Die Gefängnisse sind jetzt, nach einem vorübergehenden Rückgang, wieder so voll wie 2007. Besonders an dem Problem der übervollen Haftanstalten leiden nach wie vor vor allem Wien und Niederösterreich. Am stärksten unter Überbelag leidet weiterhin die Wiener Justizanstalt Josefstadt: 1.148 Insassen müssen auf 990 Haftplätzen untergebracht werden, das ist eine Auslastung von 116 Prozent.