Weder die Wiener Universität für Bodenkultur (Boku) noch die Universität für Musik und darstellende Kunst Wien werden ab Herbst autonom Studiengebühren einheben, wie die APA erfahren hat. Das Rektorat der Boku wird den Senat nicht auffordern, Studiengebühren in der Satzung festzuschreiben, hat das Rektorat am Dienstagabend laut einer Sprecherin entschieden.

An der Musik-Uni Wien hat sich nach dem Rektorat auch der Senat "aufgrund mangelnder gesetzlicher Grundlagen und der damit verbundenen eklatanten Rechtsunsicherheit klar gegen eine autonome Einhebung" ausgesprochen.

Durch die Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sind mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz gefallen, die festlegen, wann Studiengebühren zu zahlen sind und wann nicht. Dass die Regierung sich nicht fristgerecht auf eine Neuregelung einigen konnte, hat den Studenten aller 21 Unis bereits ein Gratis-Sommersemester beschert. Für das Wintersemester hat Wissenschaftsminister Töchterle die Unis unter Berufung auf ein Gutachten von Verfassungsexperte Heinz Mayer aufgerufen, autonom Studiengebühren einzuheben. Die SPÖ beruft sich indes auf andere Gutachten, wonach die Unis gar nicht mehr kassieren können.

An den Universitäten Salzburg, Innsbruck, Wien, der Technischen Universität (TU) Graz und der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien haben die Rektoren angekündigt, einen Antrag auf Einhebung von Studiengebühren ab Herbst an den jeweiligen Senat zu stellen. Beschlüsse dieser Gremien gibt es allerdings noch nicht.

Unterdessen hat an der Uni Linz eine weitere Universitätsvertretung der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) Mittel für Klagen gegen Unis zu Verfügung gestellt, die autonom Studiengebühren kassieren. Schon davor hatte die Bundes-ÖH eine Mio. Euro an Rücklagen aufgelöst, auch die Studentenvertreter der Unis Wien, Salzburg, Innsbruck und Graz haben Geld für Klagen bereitgestellt bzw. angekündigt, das zu tun.