Im Streit um die Veröffentlichung von Journalisten-Anfragen zur Affäre um den deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff sind die Zeitungen "Welt" und "Welt am Sonntag" in die Offensive gegangen. Die beiden Blätter veröffentlichten am Donnerstagabend alle Fragen, die sie an Wulff geschickt hatten, sowie die Antworten darauf im Internet. Zur Begründung hieß es in einer Erklärung, die Zeitungen hätten sich entschieden, "von ihrem Recht am eigenen Wort Gebrauch zu machen".

Die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" meldete unterdessen, dass Wulffs Anwalt Gernot Lehr Ende Dezember zwei Mails eines "Welt"-Redakteurs mit Fragen zu Wulffs Krediten sowie Antworten auf die Fragen an die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" weitergeleitet habe. Am Mittwoch hatte Lehr dagegen mitgeteilt, seine Kanzlei sei "aus Rechtsgründen daran gehindert", die im Zusammenhang mit Wulffs Kreditaffäre gestellten Fragen und die dazu gehörigen Antworten zu veröffentlichen. Eine Veröffentlichung würde "das Recht der jeweils anfragenden Journalistinnen und Journalisten am eigenen Wort und an dem Schutz ihrer Rechercheergebnisse oder -ziele verletzen", hatte der Anwalt erklärt.

Gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" sprach Lehr mit Blick auf die Weiterleitung der "Welt"-Fragen von einem "bedauerlichen Versehen". Das Vorgehen sei nicht mit dem Bundespräsidenten abgestimmt gewesen.