Die Staatsanwaltschaft von Los Angeles erklärte am Dienstag, der Klage der Kalifornierin Judy Huth nicht stattzugeben, die Cosby beschuldigt hatte, sie im Jahr 1974 sexuell missbraucht zu haben.

Judy Huth mit ihrer Anwältin Gloria Allred
Judy Huth mit ihrer Anwältin Gloria Allred © AP

Fall verjährt

Die Staatsanwaltschaft machte die Verjährungsfrist geltend. Seit den mutmaßlichen Vorfällen seien 40 Jahre vergangen und damit seien die Anschuldigungen verjährt, hieß es zur Begründung. Die Verteidigung des mutmaßlichen Opfers war für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar.

In der jüngsten Vergangenheit hatten mehrere Frauen dem US-Schauspieler Cosby sexuelle Vergehen vorgeworfen, die teils mehrere Jahrzehnte zurückliegen. Cosby, der in den 80er Jahren mit der Sitcom "The Cosby Show" weltbekannt geworden war, bestreitet die Vorwürfe.