Zuerst gab es für Regisseur Roman Polanski Entwarnung: Denn die Staatsanwaltschaft lehnte eine Auslieferung an die USA ab. Wenige Stunden später folgte aber eine Kehrwendung. Justizminister Zbigniew Ziobro wolle die Entscheidung der polnischen Justiz, die das Gesuch für unzulässig erklärt hatte, überprüfen. Dies sagte der nationalkonservative Politiker der Nachrichtenagentur PAP.

Disziplinarverfahren

Wenn es bei der Entscheidung Rechtsverstöße gegeben habe, würden entsprechende aufklärerische Maßnahmen einleitet, kündigte er an. Darunter fielen Disziplinarverfahren gegen Staatsanwälte. Die neue Regierung will die Staatsanwaltschaft dem Justizministerium zuordnen.

Die Behörde hatte die Entscheidung eines Krakauer Gerichts bekräftigt, die Auslieferung abzulehnen. Polanski hatte in den 70er-Jahren mit der US-Staatsanwaltschaft wegen des ihm vorgeworfenen Sexualverbrechens eine Vereinbarung getroffen und eine freiwillige Gefängnisstrafe verbüßt.