Sollte also das Kunstmuseum Bern, das am Montag offiziell verkündet hatte, die Erbschaft anzunehmen, Bilder in die Schweiz bringen wollen, muss der Nachlasspfleger zustimmen. "Er entscheidet, wie mit dem Nachlass verfahren wird", sagte die Gerichtssprecherin. Das gelte so lange, bis endgültig geklärt ist, ob Gurlitts Testament gültig ist, oder nicht.

Hintergrund ist ein Antrag auf einen Erbschein, den Gurlitts Cousine Uta Werner am Freitag beim Amtsgericht München eingereicht hatte. Sie zweifelt das Testament an, weil ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten dem Kunstsammler die Testierfähigkeit abspricht. Werner, die gemeinsam mit ihrem Bruder in der gesetzlichen Erbfolge an erster Stelle stand, im Testament aber leer ausging, erhebt darum nun selbst Ansprüche auf das Vermögen inklusive millionenschwerer Kunstsammlung.

Wie lange es dauert, bis über den Erbschein entschieden wird und darüber, ob Gurlitts Testament überprüft werden muss, konnte die Gerichtssprecherin auch am Dienstag noch nicht sagen. Es könne sehr schnell gehen. Wenn weitere Unterlagen nachgereicht werden müsste, könne sich das Verfahren aber auch ziemlich in die Länge ziehen.