Die Vereinbarung wurde von der deutschen Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU), dem bayerischen Justizminister Winfried Bausback (CSU) und dem Stiftungsratspräsident des Museums, Christoph Schäublin, unter regem Medieninteresse unterzeichnet. Schäublin sagte, die Entscheidung sei dem Stiftungsrat nicht leicht gefallen und betonte ebenso wie Grütters, dass man nun erst am Anfang eines langen Prozesses stehe.

"Transparenz ist geboten", hieß es am Montag von allen Seiten. Daher sollen der gesamte Nachlass und die Geschäftsbücher ab dem Nachmittag auf der Lost-Art-Webseite (lostart.de) eingestellt und zugänglich gemacht werden. Und die rund 240 Arbeiten, die nach bisheriger Erkenntnis der Provenienzforschung der Münchner Taskforce mit hoher Wahrscheinlichkeit Raubkunst sind, sollen auch in Ausstellungen präsentiert werden können, um den möglichen Anspruchstellern den Zugang zu erleichtern. "Hier geht es um Rückgabe", hielt Grütters fest.

Drei Bilder von Max Liebermann, Henri Matisse und Carl Spitzweg, deren Herkunft von der Taskforce bereits geklärt wurde, sollen sofort restituiert werden, so Grütters. Das entspricht auch dem Wunsch des Kunstmuseums Bern: "Es gelten die Washingtoner Prinzipien", so Schäublin. "Über die Schwelle des Kunstmuseums Bern kommen keine Werke, die als Raubkunst einzustufen sind. Sie kommen nicht einmal auf Schweizer Boden."

Die Taskforce soll der Vereinbarung zufolge ihre Tätigkeit wie bisher fortführen und auch die in Gurlitts Salzburger Wohnung gefundenen Werke nach dem gleichen Muster behandeln. Das Museum wiederum hat sich verpflichtet, die Errichtung einer eigenen Forschungsstelle für Raubkunst einzurichten. Im Falle von "entarteter" Kunst sollen zudem Leihanfragen von deutschen, österreichischen und polnischen Museen von den künftigen Eigentümern prioritär behandelt werden.

Alle Beteiligten zeigten sich erleichtert und überzeugt, nach gut einem halben Jahr nun eine gute Lösung gefunden zu haben. Einzig Bausback hielt fest, dass er auch für den Fall von weiteren Kunstfunden ein vorgegebenes Prozedere möchte. "Wir dürfen uns heute zwar freuen, Lösungen für künftige Fälle muss der Gesetzgeber aber erst noch finden." Vor allem den Verjährungsparagrafen will Bausback in Restitutionsfragen nicht mehr angewandt sehen.

Das Berner Kunstmuseum betonte die Verantwortung, die mit dieser Lösung nun einhergeht. "Triumphgefühle wären auch völlig unangebracht, angesichts der Geschichte, die auf der Sammlung lastet." Ein "Gefühl verhaltener Vorfreude" bestehe aber natürlich, denn die Sammlung lasse sich hervorragend in jene des Museums integrieren und stelle - auch wenn bei weitem nicht alle Werke hochkarätig seien - insgesamt auf jeden Fall einen Gewinn dar.

Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses (WJC), Ronald Lauder, hat den Entscheid des Kunstmuseums Bern, die Hinterlassenschaft nur unter der Bedingung zu akzeptieren, dass NS-Raubkunstwerke ausgeschlossen werden und die Sammlung eingehender Prüfung unterzogen wird, begrüßt. Er forderte eine sofortige Veröffentlichung der Liste aller Kunstwerke, die Gurlitt hinterlassen habe. "Wir brauchen volle Transparenz in der Überprüfung ihrer Herkunft. Nichts sollte nach Bern geschickt werden, bevor es nicht richtig geprüft ist", sagte der WJC-Präsident.

Der inzwischen gestorbene Cornelius Gurlitt, Sohn eines NS-Kunsthändlers, hatte das Berner Museum als Alleinerben eingesetzt. Seine Sammlung umfasst mehr als 1.500 Bilder, darunter wertvolle Werke etwa von Matisse, Picasso, Renoir und Monet. Unklar ist, ob es vor der weiteren Aufarbeitung der Sammlung noch zu einem juristischen Tauziehen kommen könnte: Eine Cousine Gurlitts, Uta Werner, ficht das Erbe nämlich an.