Der geplante Bau eines Freizeitzentrums am Gelände der Uni Klagenfurt kostete im April 2012 Heinrich Mayr seinen Job als Rektor. Der Universitätsrat, mit Mayrs Plänen keineswegs einverstanden, setzte ihn kurzerhand ab, Oliver Vitouch folgte ihm nach. Mayr beschritt daraufhin den Rechtsweg. Ende letzter Woche wurde bekannt, dass der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) den Bescheid zur Abberufung rechtskräftig aufhob. Das Abberufungsverfahren war auch deshalb rechtswidrig, weil es eine „vorgreifende Beweiswürdigung“ gab und Zeugen nicht einvernommen wurden. Nun stellt sich eine Reihe offener Fragen.