Sie haben hier vor einiger Zeit über Zuschläge an Feiertagen geschrieben. Für mich ist dabei aber der Unterschied zwischen Feiertagsüberstunde einerseits und Feiertagszuschlag nicht ganz klar geworden?

ANTWORT: Der Unterschied liege in der Berechnung, erklärt Manfred Wolf von der Gewerkschaft und führt weiter aus: Beim „Feiertagszuschlag“ werden zusätzlich zum Gehalt nochmals normale Arbeitsstunden verrechnet. Bei Feiertagsüberstunden werden zusätzlich zum Monatsgehalt weitere acht Überstunden (Grundlohn und Zuschlag) zur Auszahlung gebracht. Hier ein kleines Beispiel: zwei Verkäuferinnen mit einem Bruttogehalt von je 1500 Euro. Nehmen wir an, beide würden am 8. Dezember sechs Stunden arbeiten. Eine Verkäuferin erhält dafür den „Feiertagszuschlag“,die andere Überstundenentlohnung für den Feiertag. Berechnung des Feiertagszuschlages: 1500 : 167 x 6 = 53,89 Euro brutto. Berechnung der Feiertagsüberstunden: 1500 : 158 x 6 = 56,96 Euro Überstunden Grundlohn plus 100 % Zuschlag (56,96) ergibt gesamt 113,92 Euro brutto. Die Kollegin mit Anspruch auf Feiertagszuschlag erhält also für die Arbeit am Feiertag 53,89 Euro brutto, jene mit Anspruch auf Überstunden erhält für die Arbeit 113,92 Euro brutto.