Ein „besorgter Steuerzahler“ meldete sich bei der Bezirkshauptmannschaft (BH) Völkermarkt mit einer Anzeige. „Es wurden in einer Generalanzeige alle Bürger der Gemeinde Globasnitz angezeigt, die nicht über eine dem Gesetz entsprechende Abwasserversorgung verfügen“, sagt Martina Petutschnig von der Wasserrechtsabteilung. Nach einer Änderung im Wasserrechtsgesetz Ende des Jahres sind Systeme, die das Grundwasser verunreinigen können, wie die Drei-Kammer-Faulanlage, Sickeranlage oder eine nicht dichte Senkgrube, nicht mehr erlaubt. Konkret betrifft das jene Haushalte, die vor 1990 in Globasnitz errichtet worden sind. „Danach erhielt man nur mit dichter Senkgrube eine Baubewilligung“, erklärt sie. Um wie viele Personen es sich handelt, wird gerade erhoben. Rechtlich gesehen könnten die Hausbesitzer gezwungen werden ihre Sickergruben dichtzumachen, was mit massiven Kosten verbunden wäre. Auch Strafen sind nicht ausgeschlossen.