„Der kuriose Wegestreit fand kein Ende“, betont Richard Leopold Tomasch, der als Beklagter im Revisionsverfahren des Obersten Gerichtshofes nicht recht bekam und auch dem Kläger die Verfahrenskosten ersetzen muss. Gegenstand des Rechtsstreits ist die Zufahrt zum Haus seines Nachbarn in Dolintschitschach – dieser hat 2012 diese Liegenschaft verkauft –, die damals über den Grund von Tomasch verlief und dieser mittels Schranken abgesperrt hatte (wir berichteten). Mittlerweile hat der neue Hausbesitzer die Zufahrt verlegt.
Tomasch hat nun mit 17. November zum zweiten Mal Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg gegen das Urteil erhoben. Er spricht von einem „Logenurteil“ und stellt die Unbefangenheit des Bezirksgerichtes Bleiburg wegen älterer Vorkommnisse infrage. „Mit dem Fehlurteil des OGH werde ich in meinen Eigentumsrechten schwer geschädigt“, schreibt Tomasch in seiner Beschwerde nach Straßburg. Durch das gerichtlich durchgesetzte Servitutsrecht für die Hauszufahrt seines Nachbarn „ist das verfassungsrechtlich garantierte Recht auf Unantastbarkeit des Eigentums und somit mein Menschenrecht enorm verletzt worden“, heißt es in der Beschwerde. Tomasch begehrt „die Aufhebung des OGH-Urteils sowie eine Rüge gegen den OGH und seine Repräsentanten“.