Ab dem 13. Dezember 2014 sind Gastwirte dazu verpflichtet, ihre Gäste zu informieren, welche Speisen bei ihnen Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Das ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 gesetzlich so vorgeschrieben. „Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) konnte die Verordnung insofern abfedern, dass bei uns auch eine mündliche Informationsmöglichkeit besteht. In Deutschland muss alles schriftlich festgehalten sein“, sagt Adi Kulterer, stellvertretender Obmann der Fachgruppe Gastronomie in Kärnten.
Kulterer betont, dass neben Gasthäusern auch Bäderbetriebe, Schulküchen und Hotels von dieser Vorschreibung betroffen seien. Kulterer sieht die neue Regelung, die für viele Betriebe mit großem Aufwand verbunden ist, nicht nur negativ, sondern auch als Chance: „Den Gästen wird mehr Service geboten. Außerdem wird wieder häufiger frisch gekocht werden, weil Fertiggerichte mehr Allergene enthalten. Das bringt auch eine Qualitätssteigerung mit sich.“ Außerdem unterstütze die Wirtschaftskammer die Betriebe beispielsweise mit einer kostenlosen Rezepturkartei. „Manchmal ist es kaum zu glauben, wo überall Allergene drin sind. Es gibt sogar Getränke, in denen sogar Senf ist“, sagt der Gastronom. Laut Kulterer haben bisher rund 1400 Personen in ganz Kärnten an den WKO-Schulungen teilgenommen.