Das steht nach Prüfung eines Berichtes der Landespolizeidirektion fest. "Mangels Anfangsverdacht, weder in Richtung Mord, noch in Richtung Verleumdung, wurde kein Ermittlungsverfahren eingeleitet", sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.