Ein kurioser Rechtsstreit im Bezirk Murau ist nach erfolglos verlaufenen Vergleichsgesprächen mit einem Urteil des Bezirksgerichtes Murau zu Ende gegangen.
Im Vorjahr klagten der Tierarzt Christian Gölly und seine Frau Sylvia die Kirche. Sie behaupteten, Eigentümer von rund 300 Quadratmetern Friedhofsfläche inklusive 25 Gräbern in St. Veit in der Gegend (Ortsteil der Gemeinde Mühlen) zu sein. Auch ein Teil der Sakristei stehe auf ihrem Grund. Die beiden beriefen sich auf rund zehn Jahre alte Vermessungsergebnisse, die Kirche als Grundeigentümer hatte den Grenzverlauf betreffend jedoch eine andere Rechtsmeinung.