Seit 1. Oktober gilt das Durchgriffsrecht in Österreich. Der genaue Wortlaut im Bundesgesetzblatt, Artikel 2, lautet dabei wie folgt: „Jede Gemeinde hat im Bedarfsfall die erforderliche Anzahl von Plätzen für die Unterbringung von hilfs- und schutzbedürftigen Fremden einzuhalten. Die Zahl soll 1,5 Prozent der Wohnbevölkerung betragen (Gemeinderichtwert).“ Der Bezirk St. Veit hat insgesamt 55.366 Einwohner. Derzeit sind in zehn von 20 Gemeinden Flüchtlinge untergebracht. „Aufgrund des Bezirksrichtwertes von 1,5 Prozent müssten wir somit Quartiere für insgesamt 830 Flüchtlinge zur Verfügung stellen. Zum Stichtag mit 1. Oktober waren im Bezirk jedoch nur 539 Flüchtlinge untergebracht, davon 275 Personen in Zelten und somit in nicht winterfesten Quartieren. Der Bund kann im Bezirk daher jederzeit durchgreifen“, erklärt Sonja Matschnigg, Verwaltungsdirektorin der Bezirkshauptmannschaft St. Veit. In der Gemeinde Althofen hat das Ministerium bereits vom Durchgriffsrecht Gebrauch gemacht. In der Zeltstadt Krumfelden soll mit dem Aufstellen der insgesamt 80 Container bereits in der kommenden Woche begonnen werden.