Wenn ein geliebter Mensch stirbt, ist man wahrlich in einem Ausnahmezustand. Das Begräbnis zu regeln, ist keine einfache Sache. Spätestens einen Tag vor der Öffnung einer bereits angelegten Grabstätte müssen laut Friedhofsordnung dort Pflanzen und Grabbauten entfernt werden. Seit rund zwei Jahren ist in St. Veit dafür aber nicht mehr die Friedhofsverwaltung zuständig, sondern die nutzungsberechtigte Person selbst. Obwohl empfohlen wird, diese Arbeit einem Steinmetz zu übertragen, machen es Angehörige teils aber selbst. „Das ist nicht empfehlenswert, weil die Teile nicht leicht sind und bei nicht richtiger Handhabung kaputt gehen können“, sagt Steinmetz Josef Kropiunig. So wiegt beispielsweise ein 2,20 Meter langes und 10 Zentimeter starkes Granitvorderstück 120 Kilogramm. Da Granit naturgemäß auch kein Eisen enthalte, reicht oft ein kleiner Klopfer für einen Riss.