Bekanntlich tragen die Weine, die Andrea und Alfred Riedl in ihrem wunderbaren Weinkeller bei Taggenbrunn keltern, den Namen „Château Taggenbrunn“ – angelehnt an die großen französischen Weine. Doch sie haben die Rechnung ohne die Brüsseler Markenhüter gemacht. „Die Bezeichnung ,Château‘ dürfen nur Weine aus Frankreich, Italien, Luxemburg und Chile tragen“, wurde Alfred Riedl eines Besseren belehrt. In diesen Ländern ist die Bezeichnung „Château“ für Schloss markenrechtlich geschützt und darf daher in anderen Ländern in Verbindung mit Wein nicht benutzt werden. „Wir müssen uns jetzt eine andere Bezeichnung einfallen lassen“, sagt Riedl. Wahrscheinlich wird es „Weingut Taggenbrunn“ sein.