Im Schnitt können Sie 250 Euro vom Finanzamt zurückbekommen. Die Arbeitnehmerveranlagung lohnt sich fast immer. Daher laden Arbeiterkammer (AK) Kärnten und Kleine Zeitung auch heuer wieder zu den Steuerspartagen. Und das geht ganz einfach: Machen Sie unter 050/477-5415 einen Termin für den 3. März in der St. Veiter Arbeiterkammer aus und lassen Sie sich von den Experten bei ihrem Steuerausgleich helfen.
„Verschenken Sie kein Geld an das Finanzamt“, sagt AK-Präsident Günther Goach. Allein im Vorjahr hat die Arbeiterkammer 4,8 Millionen Euro für Kärntner Arbeitnehmer vom Finanzamt zurückgeholt. Und mit einer Sorge sei hier gleich aufgeräumt: „Ein Steuerausgleich zahlt sich auf jeden Fall aus. Die Angst vor einer Rückzahlung ist in den meisten Fällen unbegründet. Dann wird das Finanzamt nämlich von sich aus tätig“, sagt Joachim Rinösl, Steuerfachmann der Arbeiterkammer Kärnten. Einige Tipps, wie Sie Geld zurückbekommen können, schon jetzt. Das Geld liegt sprichwörtlich auf der Straße:
Pendler. Die Kosten für den Weg zur Arbeit werden mit dem Verkehrsabsetzbetrag in Höhe von 291 Euro abgegolten. Zusätzlich bringen kleine und große Pendlerpauschale Geld.
Hilfsbereitschaft. Wer spendet, kann die Beträge geltend machen.
Familien. Für Kinder bis zum Alter von 10 beziehungsweise 16 Jahren können Betreuungskosten von bis zu 2300 Euro jährlich abgesetzt werden. Unter Betreuungskosten fallen Kindergarten, Hort, Nachmittagsbetreuung oder Tagesmutter, Bastelgeld.
Geringverdiener. Teilzeitarbeiter, Lehrlinge, jemand, der in Karenz war oder in einem Ferialjob arbeitete oder jemand, der monatlich weniger als 1200 brutto verdient, sollte den Steuerausgleich machen. Über die Negativsteuer erstattet das Finanzamt bis zu maximal 400 Euro jährlich.