Den Kopf des Rehes wurde abgetrennt und der Kadaver liegen gelassen – so agierte ein Autofahrer auf der Sörger Landesstraße am Wochenende nach einem Wildunfall. Noch gibt es nichts Neues in dem Fall, hieß es gestern seitens der Polizei. „Jeden Wildunfall bitte sofort bei der nächsten Polizeidienststelle melden oder den Jagdausübungsberechtigten verständigen“, erklärt Bezirksjägermeister Hans Drescher die richtige Reaktion. Auf keinen Fall dürfe man das Wild mitnehmen: „Das darf nur der Jagdausübungsberechtigte.“ Nur in Ausnahmefällen bleibt das tote Wild am Straßenrand liegen – etwa bei Unfällen in der Nacht, wenn die Polizei den Jagdausübungsberechtigten nicht erreichen kann. Auch wenn das Wild noch lebt, verständigt die Polizei den Jäger, damit dieser dem Tier den Fangschuss geben und es von seinem Leiden befreien kann. Diese Berechtigung hat auch die Polizei mit der Dienstwaffe. Die Jägerschaft appelliert an die Autofahrer, den Unfall auch dann zu melden, wenn ein Tier nach einer Kollision flüchtet. Das Krappfeld und das Glantal sind neuralgische Bereiche im Bezirk. Besonders, wenn Straßen zwischen dem Wald und den Äsungsgebieten liegen, ist das Risiko für Wildunfälle hoch. „Gerade jetzt, wenn der Nachtfrost kommt und der Nebel tief liegt“, sagt Drescher.