Ein kurioses Gesetz sorgt seit einigen Monaten unter den Sparern der Region für Aufsehen: Um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung Einhalt zu gebieten, müssen sich Mitglieder von Sparvereinen künftig ihren Banken gegenüber ausweisen. Eine Mitgliederliste mitsamt Kopien der Lichtbildausweise wird verlangt. Für viele läuft das Sparvereinsjahr Ende November aus. Einige Sparer sehen die Bürokratie als Anlass, die Vereine aufzulösen. Doch auch die Banken sind über die plötzliche Strenge rund um das Gesetz, welches bereits länger existiert, nicht erfreut.
Für Aufsehen sorgte vor Kurzem etwa ein Schreiben der Raiffeisen Bank. „Vor etwa zwei Monaten haben wir den Sparvereinen eine Kündigung geschickt“, sagt Franz Maier, Obmann der Raiffeisen Bank St. Veit. „Wir sahen uns nicht in der Lage, diesen Verwaltungsaufwand zu bewältigen.“ Reaktionen ließen nicht auf sich warten und die Kündigungen wurden zurückgenommen. Maier: „Inzwischen haben wir den Sparern angeboten, dass sie ihre Vereine weiterführen können, sofern sie uns Mitgliederliste samt Ausweisen übermitteln.“ Kritisiert wird das Gesetz vor allem von Wirten. „Für sie sind die Sparvereine Frequenzbringer“, sagt Maier. Aus bisherigen Rückmeldungen schätzt er, dass etwa zwei Drittel der Vereine des Einzugsgebietes trotz des Gesetzes bestehen bleiben.