Das Jahr 2016 steht vor der Tür und damit müssen auch alle öffentlichen Gebäude sowie Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen anbieten, barrierefrei sein. Grund dafür ist das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz. Dieses wurde bereits 2006 beschlossen. Die Übergangsbestimmungen enden mit 31. Dezember. Das Gesetz gilt auch für Gemeindegebäude. Die Amtsgebäude in 16 Osttiroler Gemeinden, beispielsweise in Virgen, Hopfgarten, Nikolsdorf, Lienz, Thurn, Abfaltersbach, Sillian, Anras, Dölsach und Gaimberg sind bereits barrierefrei zugänglich.