Jetzt ist das Dilemma rund um das Kaufhaus Lienz perfekt. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Wien hob im Zuge einer außerordentlichen Revision kämpferischer Anrainer den Baubescheid auf. „Wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes“, sagt die Lienzer Bürgermeisterin Elisabeth Blanik. Der Baubescheid galt bis vor wenigen Tagen als „endgültig gültig“ – ebenfalls laut Spruch des VwGH vom August 2014. Jetzt zeigt sich einmal mehr: Nichts ist endgültig. Denn: Die Höchstrichter stellten nun fest, dass die Anrainer aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes Parteistellung in Verfahren haben, in denen festgestellt wird, ob ein Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) braucht.