Das erste eigene Geld verdienen und erstmals Arbeitsluft schnuppern – lange dauert es nicht mehr und Osttirols Jugend startet mit den Ferialjobs. Ganz wichtig ist dabei zu unterscheiden, ob ein Pflichtpraktikum oder ein Ferialjob absolviert wird.
„Bei einem Pflichtpraktikum ist eine Entlohnung nicht verpflichtend, beziehungsweise hängt diese vom Kollektivvertrag ab. Bei den typischen Praktikumsplätzen im Gastgewerbe oder in der Elektro- und Metallindustrie gibt es diese Verträge und die Praktikanten sind zu entlohnen“, sagt Wilfried Kollreider, Leiter der Arbeiterkammer Lienz. Ferialarbeiter hingegen sind generell zu bezahlen, da die Jugendlichen wie Hilfsarbeiter anzumelden sind. „Wichtig ist auch einen Arbeitsvertrag abzuschließen. Außerdem sollten Krankenkassenanmeldung und Dienstzettel gefordert werden“, sagt Kollreider. Am Letzteren sind Rechte und auch Pflichten des Arbeitnehmers aufgelistet.