Noch offen ist der Spruch des Landesverwaltungsgerichtes, ob es sich beim Klaubaufgehen in Matrei um eine Veranstaltung nach dem Veranstaltungsgesetz handelt. Ungeprüft und daher nicht festgestellt ist weiters, dass der Bürgermeister von Matrei als Veranstaltungsbehörde für das Klaubaufgehen zuständig wäre. Der Antrag zur Klärung ging im Dezember 2014 von der Gemeinde Matrei an das Verwaltungsgericht.