Auf der Gstätten, die Baufläche für das Kaufhaus Lienz ist, rührt sich immer noch nichts. Vor mehr als drei Monaten erklärte das Landesverwaltungsgericht den Baubescheid für das Objekt als endgültig gültig. Das schürte Erwartungen. Doch wieder war es nichts mit einem Baubeginn. Eine Ursache liegt im Spruch des Landesverwaltungsgerichtes. „Dieser erging erst im Oktober schriftlich und erhielt damit auch erst im Oktober Rechtskraft“, sagt Bürgermeisterin Elisabeth Blanik.
Sofort reagierten die abgewiesenen Beschwerdeführer. Was ihnen das Landesverwaltungsgericht nicht zugestand, erhoffen sie nun vom Verwaltungsgerichtshof (Vwgh). Sie legten wieder Einspruch ein. Laut Landesverwaltungsgericht hat die Berufung beim Vwgh keine aufschiebende Wirkung. „Die Beschwerdeführer wollen aber eine einstweilige Verfügung erwirken“, erklärt Bernhard Pöll von der Firma „Signa“, die für die Planung und Entwicklung des Kaufhauses zeichnet. Jetzt wartet man ab, wie die Höchstrichter entscheiden.