Ein Gutachten stand Pate für die Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft, auf der Leitner Alpe im hinteren Seebachtal eine Wildschutzzone, die eine Beunruhigung durch Eiskletterer verhindern soll, einzurichten. Dieses Gutachten zerpflückt der Alpenverein (ÖAV), der sich gegen die Aussperrung von Erholungssuchenden wehrt und eine Novelle des Kärntner Jagdgesetzes fordert.
Das Gutachten eines Wildökologen des Landes sei mangelhaft und nicht nachvollziehbar, betont ÖAV-Bezirksvorsitzender Arnold Riedenbauer, ehemaliger Richter. Laut Kärntner Jagdgesetz sei eine Wildruhezone dann einzurichten, wenn das Gebiet entweder zum Brüten oder Setzen (Gebären) verwendet werde oder bevorzugtes Einstandsgebiet des Wildes sei.
Beides treffe in besagter Zone, die von 1. Jänner bis 20. April – vor der Zeit des Setzens – gelte, nicht zu. Im Gutachten hieße es lediglich, dass die geplante Zone „nordost-exponierte Flächen“ besitze, die in den Morgenstunden beschienen werden und „von Wildtieren auch im Winter angenommen werden können“. Die Verwendung des Konjunktivs besage, dass es keinen Beweis für ein Einstandsgebiet gäbe. Dieses sei laut Beobachtungen des ÖAV in den schattigen, eisigen Gräben auch nicht vorhanden.