Eine Versicherung klagte eine Oma wegen Verletzung der Aufsichtspflicht. Der Enkel der Frau hat das Downsyndrom. Als 2012 der Stadel der Oberkärntner Familie brannte, war der Fall für die Ermittler klar: Der Bub (damals 14) habe das Feuer gelegt, stellten die Polizisten fest. Die Versicherung zahlte daraufhin 661.000 Euro für den Stadel. Wenig später brachte dieselbe Versicherung jedoch Klage gegen die über 80-jährige Oma des Buben ein. Der Vorwurf war knallhart: Hätte die Großmutter besser auf ihren Enkel aufgepasst, dann hätte der Bub keinen Brand legen können.