SPITTAL. Eine neue Straßengrundbenützungsordnung wurde Dienstagabend im Gemeinderat Spittal einstimmig beschlossen. Mit 1. Juli tritt eine neue Regelung für die Instandsetzung nach Grabungsarbeiten auf Gehsteigen und in Straßenzügen in Kraft. In Zukunft wird damit nach Grabungsarbeiten die Qualität der Wiederherstellung verbessert. Bisher wurde zumeist nur der Grabungsschnitt ausgebessert. Somit ergaben sich sogenannte Künetten, die dem Straßen- oder Gehsteigbelag Angriffsfläche für Frostaufbrüche und Setzungen boten. In Zukunft kann die Stadtgemeinde mit den Firmen im Vorfeld individuell vereinbaren, in welchem Umfang die Straße oder der Gehsteig nach dem Leitungsbau saniert werden muss. Die Instandhaltungsarbeiten können bei Nichteinhaltung durch die Gemeinde erfolgen und werden in Rechnung gestellt. Mit der neuen Verordnung ergibt sich der Vorteil, dass für beide Vertragspartner eine klare Position herrscht und die Abwicklung rasch erfolgen kann. ANDREA STEINER