Ab dem 13. Dezember 2014 sind Gastwirte dazu verpflichtet, ihre Gäste zu informieren, welche Speisen bei ihnen Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Das ist in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung 1169/2011 gesetzlich so vorgeschrieben. „Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) konnte die Verordnung insofern abfedern, dass bei uns auch eine mündliche Informationsmöglichkeit besteht.