WOLFSBERG. Die Anmeldung für ein Osterfeuer im bebauten und unbebauten Gebiet muss in Wolfsberg rechtzeitig der Gemeinde schriftlich oder telefonisch gemeldet werden. Die Gemeinde erteilt dann die Genehmigung zum Abheizen des Osterfeuers. Voraussetzung dafür ist aber, dass diese mindestens zwei Tage vorher verständigt wird.