WOLFSBERG. Der Vorfall um ein offen gelassenes Grab am Wolfsberger Stadtfriedhof brachte eine Diskussion über Grabungsrechte auf Gemeindefriedhöfen ins Rollen. Wie berichtet, haben die Stadtwerke vergessen, nach einer Urnenbeisetzung das Grab zu schließen. Die Bestattung verlief zwar über Privatbestatter Kos, doch nachdem Gemeindefriedhöfe im Besitz der Stadt sind, dürfen nur die Stadtwerke Gräber ausheben und zuschütten. Bei Pfarrfriedhöfen hingegen werden Grabungsarbeiten beim Pfarrer angemeldet - graben darf, wer einen Befähigungsnachweis hat. "Der Eigentümer bestimmt, wer gräbt", so Stadtwerke-Chef Dieter Rabensteiner. Man wolle sicherstellen, dass alles ordnungsgemäß verläuft. "Immerhin haften wir dafür", so Rabensteiner. Deshalb gebe es das Grabungsverbot für andere. Andreas Kos, Chef der Bestattung Kos in Wolfsberg hofft, dass sich das ändert: "Es wäre ein Preisvorteil für Kunden, wenn alles von einem Unternehmen gemacht wird." Die Kosten für Grabarbeiten sind nicht unerheblich: Zwischen 568 Euro im Sommer und 697 Euro im Winter verlangt die Friedhofsverwaltung der Stadtwerke für Graböffnen und -schließen, Tieferlegung und Kranzentsorgung. Bei Kos gibt es ganzjährig einen Tarif: 480 Euro. Kos hofft auf ein Einlenken von Bürgermeister Hans-Peter Schlagholz (SPÖ). Dieser ist für Vorschläge offen, "die Grabungsrechte werden aber bei der Gemeinde bleiben". Das Zuschütten des offen gelassenen Grabes stellte Kos den Stadtwerken in Rechnung. Denn nachdem die Stadtwerke darauf vergessen hatten, fuhr Kos am Heiligen Abend zum Grab und schüttete es zu. RUTH ECKRIEDER