Kein schriftliches Angebot der beauftragten Werbeagentur, auch keines von angeblichen Mitbewerbern, keine Ausschreibung, fehlende Angebotsunterlagen, kein schriftliches Konzept für die Kampagne, keine Zielvorgaben, Umgehung des Bundesvergabegesetzes, Rechnungen ohne Leistungsgrundlage als korrekt bestätigt, mangelnde Aufzeichnungen, bezahlte, jedoch nicht auffindbare Werbemittel, aber dafür eine Vorab-Überweisung von 140.000 Euro.