Die soziale Mindestsicherung ist die Hilfe des Landes Kärnten für ein möglichst selbst bestimmtes Leben und eine soziale Teilhabe.“ Soweit Paragraf 1, Absatz 1 des Mindestsicherungsgesetzes von Kärnten. Eine Kärntnerin, die eben jene soziale Hilfe bezieht, staunte nicht schlecht als man ihr nahelegte, die Abend-HAK in Klagenfurt abzubrechen.