Nun ist der Schalter endgültig umgelegt. Nach einer Übergangsfrist von immerhin zehn Jahren ist das Behindertengleichstellungsgesetz heuer mit vollem Umfang in Kraft getreten. Im Zentrum steht die Barrierefreiheit. Güter oder Dienstleistungen müssen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Eine gleichberechtigte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und eine selbstbestimmte Lebensführung sollen dadurch möglich sein.