"Die Anteile Kärntens an der Energieholding sind durch das Kärntner Verfassungsrecht vor einem Zugriff der Gläubiger geschützt. Das Land Kärnten hat das mit diversen Gutachten gegenüber dem Bund nachgewiesen." Diese Klarstellung traf am Donnerstag das Finanzministerium gegenüber der Kleinen Zeitung zu der in den letzten Wochen geführten Diskussion, ob Anteile des Landes Kärnten an der Kelag der Heta-Lösung zum Opfer fallen könnten.