Ein Versuch zur Umgehung der beantragten Kapazität ist nach dem durchgeführten Ermittlungsverfahren auszuschließen“, das wurde gestern bei der Sitzung der Landesregierung festgestellt, in der die beiden umstrittenen Biomassekraftwerke in Hörtendorf und Lendorf ein Thema waren. Das heißt, dass erstens keine Umweltverträglichkeitsprüfung vonnöten ist, da die zwei Biomassekraftwerke nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehen (wir berichteten). Zweitens ist jetzt offiziell der Startschuss auch vom Land Kärnten für die Umsetzung der beiden Kraftwerke gefallen. Sie sollen in Zukunft 26.000 Fernwärmekunden der Stadtwerke Klagenfurt bedienen.