Im Kärntner Landessicherheitsgesetz, das auch die Leinenpflicht für Hunde regelt, liegt der Hund begraben: Laut Experten kann nämlich daraus, entgegen der verbreiteten Meinung, keine allgemeine Leinenpflicht abgeleitet werden. Ein aktuelles Urteil des Unabhängigen Verwaltungssenates für Kärnten (UVS) untermauert das. Ein Klagenfurter Hundehalter beeinspruchte seine Anzeigen wegen Nichteinhaltens der Leinenpflicht - und bekam überraschend recht.