Ein junger Mensch sattelt auf einen anderen Lehrberuf um, in dem es Aussicht auf Jobs gibt, weil er in seiner erfolgreich mit Lehrabschluss ausgebildeten Berufssparte keine Arbeit findet - in ganz Österreich nicht. Als er wegen der Kosten von über 800 Euro für das Lehrlingsheim während der Berufsschulzeit, die in einem anderen Bundesland stattfindet, um Mindestsicherung zu seiner Lehrlingsentschädigung von netto 370 Euro ansucht, wird diese abgelehnt. Eine zweite Berufsausbildung sei quasi Privatsache. Würde er arbeitslos sein, gäbe es Anspruch. „Kärntner in Not“ hat schon mehrfach Heimkosten übernommen, denn in Ausbildung investiertes Geld wirkt besonders nachhaltig.