Der Wiener Anwalt Wolfgang List behauptet, es gebe eine Vereinbarung zwischen Wietersdorfer & Peggauer (w&p), Donau Chemie und Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW). Sie hätten 2013 festgehalten, „dass es bei Chlorkohlenwasserstoffen (CKW) zu keinen Analysen mehr kommen sollte“, sagt List.