Die geplante Neuregelung für die ärztlichen Hausapotheken sorgt auch in Kärnten für Entspannung: Konkret ist vorgesehen, dass ein niedergelassener Arzt eine Hausapotheke betreiben darf, wenn die nächste öffentliche Apotheke in vier Kilometern Entfernung liegt. – bisher waren es sechs Kilometer.
„Für Kärnten sorgt diese Neuregelung konkret in Guttaring, Weißenstein, Maria Rain und Poggersdorf für Entspannung“, sagt Klaus Mitterdorfer, Kammeramtsdirektor-Stellvertreter der Kärntner Ärztekammer. Die dort niedergelassenen Ärzte dürfen ihre Hausapotheke also behalten und später auch an die Nachfolger weitergeben.