Wir schreiben das Jahr 1551. Christoph Khevenhüller kauft das landesfürstliche Amt und das Landgericht Himmelberg. Um die Grenze zum damaligen Burgfried Feldkirchen darzulegen, wird ein Grenzstein mit dem Eichelwappen der fürstlichen Familie in die Erde vergraben. Alles wird in der Landgerichtsbeschreibung 1570 vermerkt.
23 Jahre später lässt Freiherr Bartlmä Khevenhüller im Stein die Buchstaben B. K. F. als seine Initialen einmeißeln, da er die Besitzanteile seiner Brüder Hans und Moritz ablöst und Alleineigentümer der Herrschaft Himmelberg-Biberstein wird. Die Familie Lodron erwirbt dann jedoch die Herrschaft Himmelberg und die Grenzen werden begangen. Sie ergänzen den Stein um die Jahreszahl 1663. Die protestantischen Khevenhüllers waren zu dieser Zeit schon längst im Exil in Deutschland und Schweden.