Den Kopf des Wildes abgetrennt und den Kadaver liegen gelassen. So agierte ein Autofahrer am Wochenende auf der Sörger Bundesstraße bei einem Wildunfall. Noch gibt es nichts Neues in dem Fall, hieß es gestern seitens der Polizei. „Die Polizei anrufen“, erklärt Bezirksjägermeister Ewald Pertl, wie man korrekt handelt, wenn man einen Wildunfall hat. „Wir kooperieren eng. Die Polizei hat eine Liste der Jagdausübungsberechtigten und verständigt sie bei einem Wildunfall.“ Der Jagdausübungsberechtigte des jeweiligen Gebietes habe die Pflicht, das Wild zu bergen. Aber nicht nur, wenn ein Tier bei einem Unfall getötet wird, ist die Polizei oder der Jagdausübungsberechtigte zu verständigen, sondern auch, wenn das Tier überlebt hat. Denn dann kann der zuständige Jäger das Wild auch mit einem sogenannten „Fangschuss“ vom Leid befreien. Die Jägerschaft appelliert an die Autofahrer, einen Wildunfall auch dann zu melden, wenn das angefahrene Tier flüchtet. Denn auch dann hält der Jagdausübungsberechtigte Nachschau nach dem Tier. Pertl: „Da geht es einfach um die Vermeidung von unnötigem Tierleid.“ Neuralgische Strecken im Bezirk Feldkirchen sind etwa die Ossiacher Straße, und da besonders von Sittich bis Feldkirchen und von dort nach Steindorf, sagt Pertl, sowie das gesamte Glantal. Auch von Feldkirchen nach Himmelberg und auf anderen Teilabschnitten der Turracher Straße ist Vorsicht angebracht.